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Das Ausbleiben von zugesagten Transformationsmitteln, die Einführung von reduziert finanzierten Randzeiten, fehlender Bürokratieabbau – all das kritisieren die freien Träger von Kindertagesstätten am neuen Gesetzentwurf, den die Landesregierung NRW nun vorgelegt hat. Deshalb fordern die Spitzenverbände, den Entwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zurückzuziehen. Auch der Ev. Kirchenkreis mit seinem Kindergartenwerk kritisiert zusammen mit den anderen evangelischen Trägern den Entwurf deutlich. „Die Enttäuschung über die ausbleibende finanzielle Entlastung der Träger ist groß“, betont Superintendent Dr. Karsten Schneider.
Der vorliegende KiBiz-Gesetzesentwurf schafft keine verlässliche Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung der Kindertagesbetreuung. „Befristete Zuschüsse und unklare Dynamisierungen führen dazu, dass langfristige Investitionsentscheidungen auch weiterhin unter erheblicher Unsicherheit getroffen werden müssen. Eine auskömmliche und dauerhaft abgesicherte Finanzierung ist jedoch Voraussetzung für stabile Strukturen und Qualität. Der Gesetzesentwurf riskiert eine Ausdünnung der Angebotsstruktur und der Trägerlandschaft“, kritisiert Andreas Beutler, Geschäftsführer Finanzen/Organisation im Kindergartenwerk des Ev. Kirchenkreises Unna.
„Wenn das Gesetz so kommt, dann wird es empfindliche Einbußen in Umfang und Qualität der Betreuung geben“, so Sandra Niggemeier, Geschäftsführerin im Kindergartenwerk. Sie ist für Personal und Pädagogik in den 24 Kitas im Werk zuständig. „Dann wird die Betreuung nur noch in den Kernzeiten durch Fachpersonal möglich sein, Randzeiten müssen wir mit anderem Personal abdecken. Das steht allen pädagogischen Konzepten entgegen.“ Im Gesetzesentwurf ist eine Kernzeit von lediglich fünf Stunden pro Tag festgelegt. Dies sei deutlich zu kurz. Bildung, Erziehung und Betreuung fänden zu jeder Zeit statt. „Kitazeit ist Bildungszeit. Wir fordern die Aufhebung der Differenzierung zwischen Kern- und Randzeiten aus dem Entwurf“, heißt es in der Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
Nun gelte es, sich für ein Gesetz stark zu machen, dass den Trägern Planungssicherheit, den Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen und den Eltern verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung zusichere. „Der jetzige Entwurf gibt das nicht her“, so Niggemeier. Gemeinsam mit anderen Vertretern von Trägerverbänden setzt sie sich für ein Gesetz ein, dass deutlich bessere Bedingungen schafft.